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Regest: Dank für das Antwortschreiben. Die Kopie des Briefs des Grafen von Spaur beweise nicht Unzelmanns Unschuld. D. schildert nochmals Unzelmanns Vertragsbrüchigkeit, indem er mehrmals Verträge mit Tabor geschlossen und gebrochen habe. Die von Unzelmann verursachte Verwirrung bezeuge auch ein Brief von Unzelmann an den Gesandten Freiherrn von Stein. Unzelmann müsse deshalb nicht nur Abbitte leisten, sondern mit einem 14tägigen Arrest bestraft werden.

Zitierhinweis

Von Friedrich Franz Karl von und zu Dalberg an die Generaldirektion. Mainz, 20. Mai 1788. Dienstag (Regest). In: August Wilhelm Ifflands dramaturgisches und administratives Archiv. Digitale Edition, hg. v. Klaus Gerlach. Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften, Berlin. Version 9 vom 10.12.2019. URL: https://iffland.bbaw.de/v9/A0006988


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