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Regest: Das königliche Gouvernement befinde die getroffenen Maßnahme zur Feuersicherheit des Nationaltheaters für gut und zweckmäßig. Das Polizeidirektorium selbst sei mit den Vorschlägen der Herren Architekten einverstanden. Man wolle aber einige Bemerkungen machen. Es folgen mehrere Bedenken. Z. B.: Man glaube nicht, dass die Zuschauer schon nach fünf Minuten nach Ausbruch eines Feuers das Gebäude geräumt haben werden, da Panik entstehen würde. Deshalb müssten die wachhabenden Offiziere und Polizeibeamten Gedränge verhindern. Die vorgeschlagenen Brunnen sollen nicht an den Ecken des Hauses, wohl aber in der Nähe angelegt werden. Man wünsche, dass von unten bis auf den Boden zu den Maschinen eine steinerne Treppe gebaut werde, wundere sich überhaupt, dass nicht überall steinerne Treppen gebaut worden seien. Von einem blinden Feueralarm verspreche man sich keinen Nutzen. Der Nachtwächter im Schauspielhaus solle alle Stunde von der Dachluke dem Stadtwächter des Gendarmenmarkts durch ein Pfeifen ein Zeichen geben, dass er die Kontrolle im Hause erledigt habe. Die Feuervisitationen müssten mindestens einmal im Quartal durchgeführt werden. Das Schreiben ist von Eisenberg und Hafemann unterzeichnet.

Zitierhinweis

Vom Polizeidirektorium. Berlin, 11. August 1803. Donnerstag (Regest). In: August Wilhelm Ifflands dramaturgisches und administratives Archiv. Digitale Edition, hg. v. Klaus Gerlach. Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften, Berlin. Version 9 vom 10.12.2019. URL: https://iffland.bbaw.de/v9/A0005382


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