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Regest: Klage über die zu strengen Maßnahmen des wachhabenden Offiziers, eines Leutnant von Wenckstern aus dem Grenadier-Bataillon v. Kleist. Wenckstern habe die Leute im Kassenbereich entfernen und die Türen schließen lassen, da er Ordre vom Gouverneur habe, niemanden einzulassen. Auch habe es Madame Bredow gewollt. Außerdem habe er auch den Haupteingang besetzen lassen und niemandem Zugang gewährt, ja sogar einige Damen aus dem Gebäude entfernen lassen, was ein Zeuge grob fand. Auch eine Tür, welche gewöhnlich den ganzen Tag über bis zur Öffnung der Kasse geöffnet sei, um Bestellungen entgegen zu nehmen, habe geschlossen werden müssen. Alle Vorhaltungen von Seiten Leists und Lampens seien vergeblich gewesen. L. bittet daher die Direktion um entsprechende Direktiven für den wachhabenden Offizier.
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