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Regest: Auf Z.s erstes Schreiben habe I. von Wolter die Antwort erhalten, dass dieser über die Angelegenheiten, die den verstorbenen König betreffen, nicht entscheiden könne, und dass sich I. an Lucchesini oder direkt an den König wenden solle. Als I. weitere Schritte mit Bescheidenheit unternehmen wollte, sei Z.s Geldanweisung gekommen. I. könne Z. in dieser Art nicht auszahlen, I. habe an das Levi'sche Comptoir deswegen geschrieben. Z. müsse abwarten, was in dieser Angelegenheit ermittelt werde. – I. meine, dass seine Stücke in Wien sehr verstümmelt aufgeführt würden, damit fehle I. gegen die Achtung, die er dem Wiener Publikum schuldig sei.
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