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Regest: Sch. beziehe sich auf seinen vorigen Aufsatz zur Aufführung von Julius Cäsar. Shakespeare habe mit tiefer Überlegung und Absicht geschrieben, so dass man nicht, ohne die Stücke zu zerrütten und zu verderben, leicht etwas Wesentliches verändern könne. In Anbetracht der Erwägungen der Direktion wegen der Darstellungsweise, eine andere Akteinteilung vorzunehmen, glaube Sch. ein Mittel gefunden zu haben, um eine Einteilung in sechs Akte zu vermeiden. Das ohnehin nicht kurze Stück würde noch länger und die Unterbrechungen würden zur Zerstreuung führen, auch würde schon auf dem Anschlagzettel eine wichtige Veränderung angekündigt, die nicht wirklich vorgenommen worden sei. Zwar gebe es für die fünf Akte keine Autorität als den unmotivierten Ausspruch des Horaz, aber man erinnere sich noch an die Epoche in Deutschland, wo es die Losung derer war, die aller geordneten Kunst und Regel im Drama den Abschied zu geben wollten, ihren Stücken einen sechsten Akt gaben, so dass Goethe im Triumph der Empfindsamkeit diese Ausschweifung parodierte und einen sechsten Akt angefügt habe. Sch. schlage deshalb verschiedene szenische Veränderungen vor. - Es folgen Vorschläge zur Streichung von kleineren Rollen, wie z. B. der Rolle des Cicero.

Zitierhinweis

Schlegel, August Wilhelm von: Über die Aufführung von Shakespeares Julius Cäsar. Teil 2. Berlin, 21. Oktober 1803. Freitag (Regest). In: August Wilhelm Ifflands dramaturgisches und administratives Archiv. Digitale Edition, hg. v. Klaus Gerlach. Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften, Berlin. Version 8 vom 29.04.2019. URL: https://iffland.bbaw.de/v8/A0005435


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