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Regest: Infolge einer Anordnung der Polizeidirektion werde allen beim Theater angestellten Arbeitern mitgeteilt, dass sie sich bei jedem in der Stadt ausbrechenden Feuer im Nationaltheater einzufinden und sich bei den Feuerstellen zu melden haben. Erst wenn Gewissheit herrsche, dass das Feuer unter Kontrolle ist, könne man wieder gehen. Die Mitteilung solle von Lanz, Jacobi und Leist bekannt gemacht werden.

Zitierhinweis

Iffland, August Wilhelm: Anweisung für die Theaterarbeiter bei Feuergefahr. Berlin, 7. April 1803. (Regest). In: August Wilhelm Ifflands dramaturgisches und administratives Archiv. Digitale Edition, hg. v. Klaus Gerlach. Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften, Berlin. Version 8 vom 29.04.2019. URL: https://iffland.bbaw.de/v8/A0005395


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