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Regest: Auf die vorgestern von Hofbaurat Moser gemachte Äußerung, dass es zur Sicherstellung des Schauspielhauses gegen Feuergefahr zweckmäßig sei, eine Nachtwache anzustellen, die im Malersaal, auf dem darunter liegenden Dekorationsboden und die obere Maschinerie kontrolliere, und dass das Oberhofbauamt diese Nachtwache übernehme, wenn die Theaterdirektion die Tageswache übernehme, antworte man, dass die Direktion von Ihrer Seite bereitwillig zu allem beitragen wolle, was die Sicherheit erhöhe. Für den Nachtposten müsse eine Wohnung angelegt werden. Auch müsse die Oberhofbaudirektion einen Deputierten bestimmen, der mit dem Direktionssekretär Pauly die Revision der Feuergerätschaften und Feuerordnung durchführe. Man bitte um Mitteilung, wie das Einfrieren des Wassers in den Reservoirs verhindert werden könne. Da die meiste Gefahr von der Beleuchtung der transparenten Dekorationen ausgehe, habe die Direktion den Hofzimmermeister Glatz angewiesen, ein Beleuchtungsgerüst zu verfertigen, das bei der notwendigen praktischen Brauchbarkeit gleichzeitig die Feuergefahr verringere.

Zitierhinweis

An Carl Gotthard Langhans und Johann Georg Moser. Berlin, 19. Oktober 1802. Dienstag (Regest). In: August Wilhelm Ifflands dramaturgisches und administratives Archiv. Digitale Edition, hg. v. Klaus Gerlach. Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften, Berlin. Version 8 vom 29.04.2019. URL: https://iffland.bbaw.de/v8/A0005322


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