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Regest: Dass F.s Angelegenheit noch nicht abgeschlossen sei, liege an F. selber, der nicht alle notwendigen Papiere vorgelegt habe. F. wisse auch, dass Gagenerhöhungen dem König vorgelegt werden müssten. Das gelte auch, wenn aus der Königlichen Kasse Gelder für private Grundstücke genommen werden sollen. Dazu müsse F. Belege, die die Notwendigkeit bestätigen, vorbringen. F. müsse Folgendes vorlegen: einen Hypothekenschein, eine Erklärung von F.s Frau, F.s Erklärung, jährlich 200 Reichstaler abzahlen zu wollen, eine Bescheinigung von Naumann, dass die Schulden getilgt worden seien. - Was den neuen Vertrag betreffe, sei Folgendes zu sagen. Die Direktion sei nicht abgeneigt, die geforderte Zulage von 104 Reichstalern und ein Benefiz zu geben. F. solle aber die Engagementsanträge von außerhalb vorlegen. Das sei nötig, man müsse sie dem König vorzeigen. P. verstehe F.s Empfindlichkeiten gegenüber Eysig und dem Rendanten. Man sei aber nicht verpflichtet, ohne Anweisung der Direktion Zahlungen zu leisten.

Zitierhinweis

Von Michael Rudolph Pauly an Johann Christian Franz. Berlin, 3. Dezember 1803. Samstag (Regest). In: August Wilhelm Ifflands dramaturgisches und administratives Archiv. Digitale Edition, hg. v. Klaus Gerlach. Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften, Berlin. Version 8 vom 29.04.2019. URL: https://iffland.bbaw.de/v8/A0005296


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