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Regest: In I.s Abwesenheit habe R. einen Brief geschrieben, den I. wohl nicht erhalten habe, weswegen R. noch einmal schreibe, dass im Juni eine Tochter geboren wurde. R. habe I. nicht zum Gevatter gebeten, weil das Gevatterbitten zur Bettelei herabgesunken sei. Madame Ritz, die R. auf Drängen habe bitten müssen, habe nicht geantwortet. R. sei den Sommer über gesund gewesen, alle anderen hätten krank gelegen. – Eine alte vierjährige Schuld, von der R. von Herrn von Warsing für zwei Jahre befreit worden sei, müsse er jetzt abzahlen. Zwar müsse er statt 50 nur noch 25 Reichstaler abzahlen, aber das falle ihm schwer.
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