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Regest: L. überschickt in der Anlage das „erwartete Gutachten“ zum Schauspieler Beschort. L. stellt in dem Gutachten fest, dass das Engagement von Herrn und Frau Beschort in Berlin weiter bestehe, weil der hiesige Vertrag noch nicht beendet sei, da weder die Eheleute noch die Direktion gekündigt haben. Welche Rechte die Frankfurter Direktion habe, darum müsse sich die Berliner Direktion nicht bekümmern, schließlich habe diese auch nicht bei der hiesigen nachgefragt, „ob selbige hier engagementfrey“ seien. Weder die Frankfurter Direktion noch die Eheleute Beschort hätten „ein Fundament“, um gegen I. beim Kammergericht zu klagen. L. wolle die Eheleute noch vernehmen.
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