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Regest: F. bescheinige, von Herrn Czechtizky ein Darlehn von 200 Talern auf ein Jahr bar empfangen zu haben, und verspreche, es von seinen Benefizeinnahmen oder, wenn F. kein Benefiz erhalte, wöchentlich zurückzuzahlen. Die Generaldirektion wiederum bestätige, dass sie dafür Sorge tragen wolle, dass Herr F. die 200 Taler zurückzahlen könne, vorausgesetzt, F.s Verhältnis zum Nationaltheater bleibe bestehen.
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