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Regest: Die Generaldirektion der Witwenverpflegungskasse teile dem Kammersänger F. mit, dass die Sicherheit des gesamten Institutes auf der promten Bezahlung der Beiträge beruhe und ein jeder dafür sorgen müsse, rechtzeitig seine Beiträge zu zahlen. F. müsse entweder pünktlich zahlen oder werde mit der gesetzmäßigen Strafe belegt.

Zitierhinweis

Von Pannwitz, Winterfeld und Koch an Johann Christian Franz. Berlin, 2. April 1802. Freitag (Regest). In: August Wilhelm Ifflands dramaturgisches und administratives Archiv. Digitale Edition, hg. v. Klaus Gerlach. Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften, Berlin. Version 7 vom 17.12.2018. URL: https://iffland.bbaw.de/v7/A0003630


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