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Regest: Da die Diebstähle und Verschleppungen des Materials, besonders von Leinwandfarben und -stücken seit einiger Zeit häufig wahrgenommen würden, so werde L. beauftragt, sämtlichen Theaterleuten und Illuminateuren bekannt zu machen: 1. dass für den Hinweis auf einen Dieb, der gerichtlich verfolgt werden könne, man drei Friedrich d'or erhalte. 2. dass es Pflicht sei, auf das Eigentum des Nationaltheaters Obacht zu geben. 3. dass jeder, der sich der Veruntreuung schuldig mache, entlassen werde. 4. dass auch derjenige, der von einem Diebstahl wisse und ihn nicht anzeige, entlassen werde. L. möge diesen Beschluss, zu dem der gestern auf dem Malersaal geschehene Diebstahl von Leinwand den Anlass gebe, allen benannten Personen vorlegen und die Direktion darüber informieren.

Zitierhinweis

An Joseph Lanz. Berlin, 20. November 1802. Samstag (Regest). In: August Wilhelm Ifflands dramaturgisches und administratives Archiv. Digitale Edition, hg. v. Klaus Gerlach. Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften, Berlin. Version 6 vom 31.08.2018. URL: https://iffland.bbaw.de/v6/A0004810


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