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Regest: Die Entrepreneurs des für die Königin zu gebenden Festes hätten bereits erklärt, den Kassenbeitrag der beiden Vorstellungen, die am 11. und 12. März ausfallen werden, zu bezahlen. Sollte der König aber erlauben, dass in der Oper am 11. und 12. Vorstellungen stattfinden, und Baron von der Reck dahingehend instruiert werde, würde diese Entschädigung wegfallen.
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