Achtung! Bei diesem Dokument handelt es sich um die archivierte Version 5 vom 08.05.2018. Zur aktuellen Version 14 vom 09.05.2023 gelangen Sie hier.
Regest: I. sendet die gewünschten Kleidungsstücke zu, aber er sei gezwungen hinzuzufügen, dass er nach der erlassenen Verordnung, weiterhin nicht mehr wage, Kleidungsstücke aus der Garderobe zu verleihen. Der Baron von der Reck verfüge über zwei Garderoben, die der komischen Oper und die der großen Oper. Beide werden fast nicht genutzt, I.s Bediente seien hingegen täglich ohne Ausnahme beschäftigt. Eine Unpässlichkeit hindere I., die Einladung zu dem Schauspiel anzunehmen.
Zitierhinweis
Kanonische URLDieser Link führt stets auf die aktuellste Version dieses Dokuments.
Versionsgeschichte
Dieses Dokument liegt auch in älteren Versionen der digitalen Edition „Ifflands Archiv“ vor. Die Versionen, die eine Änderung gegenüber der jeweiligen Vorgängerversion beinhalten, sind mit hervorgehoben.
- Version 1 vom 11.08.2017
- Version 2 vom 19.10.2017
- Version 3 vom 12.01.2018
- Version 4 vom 14.02.2018
- Version 5 vom 08.05.2018
- Version 6 vom 31.08.2018
- Version 7 vom 17.12.2018
- Version 8 vom 29.04.2019
- Version 9 vom 10.12.2019
- Version 10 vom 28.08.2020
- Version 11 vom 10.02.2021
- Version 12 vom 20.08.2021
- Version 13 vom 17.06.2022
- Version 14 vom 09.05.2023