Achtung! Bei diesem Dokument handelt es sich um die archivierte Version 2 vom 19.10.2017. Zur aktuellen Version 14 vom 09.05.2023 gelangen Sie hier.

Protokoll der Oberrechnungskammer über die Art und Weise der bisher geführten Inventarlisten und Abrechnungen sowie über die Anordnungen, wie sie in Zukunft zu führen seien. Festgestellt wurde, dass es bei der Übernahme durch Iffland keine Übergabe des Inventars gegeben habe, dass die Einrichtung des Nationaltheaters auf einer Genehmigung zwischen der Theaterdirektion und dem ehemaligen Schauspieldirektor Doebbelin beruhe und dass Lanz bisher die Abrechnungen ordnungsgemäß geführt habe. Angeordnet wird u. a., dass nicht nur die neu angeschafften Kleider in Gegenwart des Generaldirektors in das Inventarbuch eingetragen werden, sondern dass alle vorhandenen Stücke aufgenommen werden müssen. Bisher habe es folgende Verantwortlichkeit gegeben: der Inspektor Lanz hatte die Garderobe, Maschinerie, Utensilien und Requisiten, Rüthling die Bibliothek, Pauly die Musikalien und Pregel die Symphonien zu vertreten. Iffland solle selbst entscheiden, wie in Zukunft die Zuständigkeiten verteilt werden. Der Kalkulator Seefisch, der bisher die monatlichen Ausgaberechnungen prüfe, könne auch bei der Führung der Inventarliste behilflich sein.

Zitierhinweis

Beguelin, Friedrich Wilhelm von ; Schirmann, Friedrich August; Piper, Wilhelm Ernst von: Revisionsprotokoll über das Inventar zum Königlichen Nationaltheater. Berlin, 18. Dezember 1800. Donnerstag. In: August Wilhelm Ifflands dramaturgisches und administratives Archiv. Digitale Edition, hg. v. Klaus Gerlach. Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften, Berlin. Version 2 vom 19.10.2017. URL: https://iffland.bbaw.de/v2/A0001327


Kanonische URLDieser Link führt stets auf die aktuellste Version dieses Dokuments.

https://iffland.bbaw.de/A0001327