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Regest: Zwar dürfe „eine Schauspieldirektion die hohe Polizei, so wenig als möglich mit dem aburtheilenden Benehmen des Publikums in Kunstsachen“ behelligen, jedoch mache der Zwischenfall vom 26. August bei der Vorstellung des Trauerspiels Jolantha - wo „wiederholt nur eine Stimme laut ausrief: ein ander Stück“ - es nötig, dass er sich an E. wende. I. schlägt vor, dass die Polizei bei der Aufführung eines neuen Stückes immer anwesend sein soll, so dass die Unruhestifter befragt werden können. Auf diese Weise könne man „den Uebermuth kabalierender junger unbesonnener Leute“ hemmen.

Zitierhinweis

An Friedrich Philipp von Eisenberg. Berlin, 28. August 1797. Montag (Regest). In: August Wilhelm Ifflands dramaturgisches und administratives Archiv. Digitale Edition, hg. v. Klaus Gerlach. Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften, Berlin. Version 2 vom 19.10.2017. URL: https://iffland.bbaw.de/v2/A0000954


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