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Regest: Die Absender beziehen sich auf I.s abschlägige Antwort, ein Privattheater gründen zu dürfen, und wiederholen ihre Bitte. Das Theater liege in einem abgelegenen Teil der Stadt, es kämen höchstens 30 Personen zusammen, fremden Personen sei kein Zutritt gestattet. Dem Königlichen Nationaltheater würde kein Schaden entstehen.
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