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Regest: Offizianten, die beim Kartenverkauf und bei der Kontrolle der Zuschauer angestellt sind, stehe es nicht zu, Zuschauer zurückzuweisen, außer wenn sie nicht mit einem Einlassbillet versehen seien. Öffentliche Mädchen dürfen die gesperrten Sitze und die Logen des ersten Ranges nicht besuchen. Es sei der Direktion nicht bekannt, ob die Witwe Seifert durch die Polizei zurückgewiesen worden sei.

Zitierhinweis

An Carl Friedrich Leopold von Gerlach. Berlin, 8. August 1811. Donnerstag (Regest). In: August Wilhelm Ifflands dramaturgisches und administratives Archiv. Digitale Edition, hg. v. Klaus Gerlach. Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften, Berlin. Version 13 vom 17.06.2022. URL: https://iffland.bbaw.de/v13/A0007375


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