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Regest: Den Theatergesetzen zufolge, die B. am Anfang seines Engagement von Eysig zugestellt worden seien und die von den Professoren Ramler und Engel unterzeichnet sind, habe B. gefunden (6. Abschnitt, § 15), dass ein Schauspieler, der keinen Kontrakt hat, nur Weihnachten gekündigt werden könne. Sollte B. am 1. August gehen müssen, verlange er seine Gage bis April 1796.

Zitierhinweis

Von Becker an die Generaldirektion. Berlin, vor 19. Januar 1795 (Regest). In: August Wilhelm Ifflands dramaturgisches und administratives Archiv. Digitale Edition, hg. v. Klaus Gerlach. Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften, Berlin. Version 13 vom 17.06.2022. URL: https://iffland.bbaw.de/v13/A0007048


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