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Regest: Man könne trotz des Schreibens vom 20. Mai nicht erkennen, dass Unzelmann eine Schuld treffe. Der Brief des Grafen von Spaur, das Billet des Freiherrn von Stein und die Kopie eines Briefes von Unzelmann an Stein würden nichts beweisen. Außerdem sei der Brief von Unzelmann an Stein nicht von Unzelmann geschrieben. - Das Schreiben ist von Ramler und Engel unterzeichnet.

Zitierhinweis

Von der Generaldirektion an Friedrich Franz Karl von und zu Dalberg. Berlin, 12. Juni 1788. Donnerstag (Regest). In: August Wilhelm Ifflands dramaturgisches und administratives Archiv. Digitale Edition, hg. v. Klaus Gerlach. Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften, Berlin. Version 13 vom 17.06.2022. URL: https://iffland.bbaw.de/v13/A0006989


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