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Regest: Herr Ballow könne kein halbes Abonnement bekommen. Auf F.s Antrag, im Herbst für drei Monate Reiseurlaub nehmen zu wollen, dem bereits Baron von der Reck zugestimmt haben soll, wolle I. folgendes sagen: die Direktion bewillige gern Urlaub, weil sie Urlaub für nützlich und vorteilhaft hält. Ansprüche darauf habe der Eine mit so viel Recht wie der Andere. Und da F. bisher keine Kunstreisen gemacht habe, sind seine Ansprüche darauf größer. Jedoch werde F. nicht vergessen haben, dass seine häufigen Unpässlichkeiten das Theater oft in den Fall gesetzt habe, von ihm keinen Gebrauch machen zu können. Die Direktion begehe nicht die Inhumanität, lange Krankheit für Urlaub anzurechnen, jedoch werde sich derjenige von selbst bescheiden. F. müsse außerdem selbst wissen, dass drei Monate Urlaub lange vorher eingereicht werden müssen, um planen zu können. F.s Urlaub von Mitte August bis Mitte November würde in die Zeit der großen Opernproben fallen. Des Weiteren finden die Aufführungen zum Herbstmanöver in Potsdam statt. Wenn F. sich mit einem kürzeren Urlaub begnügen könne, wolle man prüfen, wann und wie lang das möglich ist.

Zitierhinweis

An Johann Christian Franz. Berlin, 11. Juli 1805. Donnerstag (Regest). In: August Wilhelm Ifflands dramaturgisches und administratives Archiv. Digitale Edition, hg. v. Klaus Gerlach. Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften, Berlin. Version 13 vom 17.06.2022. URL: https://iffland.bbaw.de/v13/A0006318


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