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Regest: Gestern sei ein Schreiben aus Stettin zu M.s Gunsten angekommen, jedoch hätten sich auch Herr und Madame Doebbelin gemeldet, um ihr Privileg geltend zu machen. Wolle Stettin ein eigenes Theater wie Magdeburg, so müsse Stettin es allein durchsetzen. Erlange Stettin dieses Recht, liege es allein an der Stadt, den Direktor ihres Theaters zu bestimmen.

Zitierhinweis

Von Hans Heinrich Meyer. Berlin, 3. April 1805. Mittwoch (Regest). In: August Wilhelm Ifflands dramaturgisches und administratives Archiv. Digitale Edition, hg. v. Klaus Gerlach. Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften, Berlin. Version 13 vom 17.06.2022. URL: https://iffland.bbaw.de/v13/A0006054


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