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Regest: Verordnung zur Einrichtung der Feuerlöschgerätschaften im neuen Schauspielhaus. Die Verordnung war für den Inspektor Lanz bestimmt und regelt, wo sich bestimmte Löschgerätschaften befinden und von wem sie zu bedienen waren. Erwähnt werden die Theaterarbeiter Neumann und Mader.

Zitierhinweis

Pauly , Michael Rudolph: Verordnung zur Einrichtung der Feuerlöschgerätschaften. Berlin, 7. Dezember 1802. Dienstag (Regest). In: August Wilhelm Ifflands dramaturgisches und administratives Archiv. Digitale Edition, hg. v. Klaus Gerlach. Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften, Berlin. Version 13 vom 17.06.2022. URL: https://iffland.bbaw.de/v13/A0004850


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