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Regest: In R.s Engagementsangelegenheiten habe I. nie verschwiegen, dass die Situation von R.s Frau in Berlin nicht so sein könne wie in Hannover. I. wisse, dass häusliche Verhältnisse dadurch leicht untergraben würden. Diese Tatsache habe I. seiner Schwester in Hannover in einem Aufsatz mitgeteilt. R. habe ihn gekannt und trotzdem die Punktation angenommen. Da I. nichts Unangenehmeres und Zweckwidrigeres kenne, als dass Leute zu einer Geistesarbeit gegen Weigerung und Willen oder gar mit Glauben, es sei ihr Unglück, gedrängt werden, so würde I., wenn er allein zu entscheiden hätte, R. von allen Verbindlichkeiten, nach Berlin zu kommen, entbinden. Nun frage R. aber im Brief vom 24. Februar, wann er spätestens nach Berlin kommen und ob R. für sechs Jahre engagiert werden könne. 1.) R. könne auch nach Ostern kommen. 2.) I. müsse wegen des sechsjährigen Engagements den König fragen. R. solle mitteilen, ob R.s Frau mit nach Berlin komme oder in Hannover bleibe.

Zitierhinweis

Von Carl Reinhard. Berlin, 5. März 1803. Samstag (Regest). In: August Wilhelm Ifflands dramaturgisches und administratives Archiv. Digitale Edition, hg. v. Klaus Gerlach. Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften, Berlin. Version 13 vom 17.06.2022. URL: https://iffland.bbaw.de/v13/A0004807


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