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Regest: I. wolle ohne alle Förmlichkeit sagen, dass er in Direktionsangelegenheiten immer zwischen Pflicht der Freundschaft und den Amtspflichten einen Weg in der Mitte gegangen sei. In Betreff G.s Bemerkung, dass G. nach Berlin berufen worden sei, wolle I. sagen, dass er niemals Fremden zurede, einen Ruf nach Berlin anzunehmen. I. habe bei G.s Anwesenheit in Berlin gesagt, dass es I. wünschenswert sei, G.s Person und G.s Talent in B. zu haben. Auch habe I. gesagt, dass Graf Schulenburg mitgeteilt habe, dass der König G. in Berlin haben wolle. Aber I. habe niemals Engagementsanträge gemacht, weil I. von der Pension in München gewusst habe. G. habe aus Amberg an I. geschrieben, weil er in München unzufrieden gewesen sei. I. könne die Pensionsangelegenheit nicht so schnell regeln. I. werde aber Mittwoch oder Donnerstag mit Geheimrat Beyme beraten, was zu tun sei.

Zitierhinweis

An Johann Georg Gern. Berlin, 27. Dezember 1802. Montag (Regest). In: August Wilhelm Ifflands dramaturgisches und administratives Archiv. Digitale Edition, hg. v. Klaus Gerlach. Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften, Berlin. Version 12 vom 20.08.2021. URL: https://iffland.bbaw.de/v12/A0009629


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