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Regest: I. könne S.s. Schreiben, „nicht so geradezu beantworten“, wie es S. verlange. Ein Direktor, der das Publikum und das Glück des Schauspielers im Auge habe, könne keine Versprechungen machen. Die Umstände seien folgende: das Engagement eines Schauspielers, der S.s. Rollen spielt, werde in nächster Zeit notwendig. Um ein Engagement abzuschließen, müsse der König die Erlaubnis erteilen. S. solle sein bisheriges Engagement nicht vorschnell kündigen.
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