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Regest: Lippert mache sich verbindlich, a) bei den Proben, besonders in vielstimmigen Sätzen, für das gehörige, dem Affekt und der abgezielten Wirkung angemessene Tempo zu sorgen, b) nach gehaltener Musikprobe mit dem ganzen Chor die vielstimmigen Sätze, wie Finale, Chöre, Quartette, Quintette, Septette, mit den übrigen Sängern durchzugehen, c) jedem Mitglied der Oper Anleitung zum richtigen, geschmackvollen Vortrage zu geben. Musikdirektor Frischmuth und der Direktor der ersten Violine Schulze werden angewiesen, sich hinsichtlich der Tempi nach den Angaben von Lippert zu richten.

Zitierhinweis

Engel, Johann Jakob : Instruktion für den Sänger Friedrich Karl Lippert. Berlin, 30. März 1788. Sonntag (Regest). In: August Wilhelm Ifflands dramaturgisches und administratives Archiv. Digitale Edition, hg. v. Klaus Gerlach. Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften, Berlin. Version 12 vom 20.08.2021. URL: https://iffland.bbaw.de/v12/A0007004


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