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Regest: Zufolge der Kabinettsorder vom 14.2.1796 sollen von dem verbleibenden Gehalt des Herrn Wessely die Herren Bracker, Albrecht und Hoffmann aus dem Orchester monatlich eine Zulage von einem Taler erhalten. Da die verbleibenden 100 Reichstaler nicht ausreichen, solle das vakante Gehalt des Herrn Bohrer hinzugenommen werden. Wegen der 400 Reichstaler Zulage für Herrn Weber sei eine Order an die Theaterkasse ergangen. Das Schreiben ist von Ramler und Warsing unterzeichnet.
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