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Regest: W. könne ab 1. Oktober seinen achtwöchigen Urlaub antreten, wenn er auch neulich wiederholt gastiert habe. Seinem Kontrakt zufolge stehe ihm der Urlaub zu. Jedoch werde ihm nicht erlaubt, Ostern kommenden Jahres zu reisen, denn es seien zu dieser Zeit schon anderweitig Reiseerlaubnisse erteilt worden.

Zitierhinweis

An Gotthold Weitzmann. Berlin, 29. September 1804. Samstag (Regest). In: August Wilhelm Ifflands dramaturgisches und administratives Archiv. Digitale Edition, hg. v. Klaus Gerlach. Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften, Berlin. Version 12 vom 20.08.2021. URL: https://iffland.bbaw.de/v12/A0006277


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