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Regest: Die Entscheidung über die Annahme von Edwin und Laura hat sich verzögert, so dass I. um Nachsicht des Verfassers bitten muss. Das Trauerspiel verdiene wegen seiner Versifikation, seinen Charakteren und seiner interessanten Handlung jede Aufmerksamkeit und würde sich zur Aufführung eignen. Doch stelle sich die Frage, ob ein Drama mit englischem und spanischem Personal, das in Spanien spielt, nicht politische Missverständnisse erzeugen könnte. Zur Klärung dieser Frage hat I. das Manuskript Sachverständigen vorgelegt. Nach deren Antwort lehnt die Direktion die Aufführung des Stücks ab. Das Verbot, Ubaldo aufzuführen, zeigt, wie besorgt man auf Stücke aus der spanischen Geschichte reagiert. Die Direktion hat mancherlei Rücksichten zu nehmen, man klagt leichter an, als man entschuldigt. Und unter den Zuschauern finden sich immer einzelne, die Anspielungen hören, über die der unbefangene Leser hinweggeht. Solcher Mutwille ist dann zu fürchten, wenn solche Anspielungen öffentlich verbreitet werden, sei es aus Freude an treffenden Parallelen, sei es aus Schadenfreude gegen die Direktion. I. bittet U., das Manuskript zurückzunehmen und dem Verfasser mit Dank zu übergeben. Sollten andere deutsche Bühnen, die ähnlichen Verhältnissen unterliegen wie die Berliner, das Stück mit Erfolg aufführen, so würde I. das Stück zurückerbitten und es auch in Berlin zeigen.

Zitierhinweis

An Johann Daniel Wilhelm Uhden. Berlin, 13. Dezember 1810. Donnerstag (Regest). Bearb. v. Markus Bernauer. In: August Wilhelm Ifflands dramaturgisches und administratives Archiv. Digitale Edition, hg. v. Klaus Gerlach. Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften, Berlin. Version 12 vom 20.08.2021. URL: https://iffland.bbaw.de/v12/A0005618


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