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Regest: Zufolge I.s gütigem Schreiben habe H. den jungen Neumann unter die Schüler der Realschule aufnehmen lassen. H. erlaube sich, anzuzeigen, dass das Schulgeld monatlich 17 Groschen und 6 Pfennige betrage. Dazu kämen 16 Groschen Antrittsgeld und im Winter 1 Reichstaler Holzgeld. Das sei an den Inspektor Hildebrand zu entrichten. - I. habe sich wegen eines jungen Mannes aus Magdeburg an Oberkonsistorialrat Teller gewandt und um baldige Anstellung als Lehrer gebeten. In Fürstenwalde sei eine solche Stelle frei. I. möge sich deshalb an Oberkonsistorialrat Scheve wenden.

Zitierhinweis

Andreas Jacob Hecker. Berlin, 22. Oktober 1804. Montag (Regest). In: August Wilhelm Ifflands dramaturgisches und administratives Archiv. Digitale Edition, hg. v. Klaus Gerlach. Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften, Berlin. Version 12 vom 20.08.2021. URL: https://iffland.bbaw.de/v12/A0005542


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