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Regest: I. teilt der Frankfurter Direktion mit, dass der Vertrag von Herrn und Frau Beschort in Berlin rechtmäßig sei, weil sie 1. nicht ein Vierteljahr vor Vertragsende gekündigt hätten, 2. weil Herr Beschort eine erhaltene Zulage angenommen habe, 3. weil das die Angaben aus dem beiliegenden Protokoll über den Hergang des Vertragsabschlusses beweisen. Des Weiteren wünsche der König, dass Beschort in Berlin bleibt. Beschort habe übereilt gehandelt, wolle aber jetzt in Berlin bleiben. I. hoffe, die Frankfurter Direktion verfahre mit „Willfährigkeit“, daraus könne ein Verhältnis entstehen, das für beide Seiten gleich verbindlich sei, so dass es in der Folge keine „ähnlichen Fälle“ zwischen Berlin und Frankfurt geben werde.
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