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Regest: Verträge zwischen dem Berliner Königlichen Nationaltheater und Johann Georg Gern. Im Vertrag finden sich u. a. folgende Reglungen: G. werde vom 1. April 1801 bis 1. April 1803 engagiert, die ersten Basspartien in der Oper und Operette aufzuführen. Die Verteilung der Rollen müssten Gern und der Sänger Franz treffen. - 2. Wenn eine Oper zwei Rollen, die gleich oder von ähnlichem Gewicht sind,vorkommen, habe G. die zu übernehmen, von welcher für die Oper oder die Direktion das Meiste abhänge, auch wenn sie nicht als die erste Rolle angesehen werde. - 3. G. habe sich allen Gesetzen und Anordnungen zu unterziehen. - 5. G. erhalte 1200 Reichstaler Gehalt. - 6. G. dürfe in Konzerten nur mit der Einwilligung der Direktion singen. - 8. Reglung des freien Eintritts für Madame Gern. Zum Vertrag gehört ein Zusatzvertrag, in dem u. a. bestätigt wird, dass G. jährlich weitere 300 Taler und im zweiten Jahr seines Engagements ein Benefiz erhalte. - Die Verträge liegen in Originalfassung und im Entwurf (Digitalisat 7-11 bis ) vor.

Zitierhinweis

Iffland, August Wilhelm: Verträge zwischen dem Berliner Königlichen Nationaltheater und Johann Georg Gern. Berlin, 2. Januar 1801. Freitag (Regest). In: August Wilhelm Ifflands dramaturgisches und administratives Archiv. Digitale Edition, hg. v. Klaus Gerlach. Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften, Berlin. Version 11 vom 10.02.2021. URL: https://iffland.bbaw.de/v11/A0009461


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