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Regest: G.s Tochter scheine Talent zu haben, wie es sich entwickeln werde, lasse sich nicht bestimmen, da dies von der inneren Bewährung, der Zustimmung des Publikums und von vielen Nebenumständen, die alle ein Ganzes bilden, abhänge. Die finanziellen Verhältnisse des Theaters lassen kein Engagement zu, I. wolle aber etwas für G.s Tochter tun. Die Tochter erhalte deshalb vom 10. Oktober 1807 bis 10. April 1808 ein Engagement zur Prüfung und Übung mit einem Gehalt von 4 Talern wöchentlich. Die Rolle der Gurli könne von der Tochter bald gegeben werden. I. rate von dem Namen „Fräulein v. Goldstein“ ab, empfehle den Namen „Demoiselle Stein“. Die Tochter habe sich den Theatergesetzen zu unterwerfen. Alle Kleider, ausgenommen moderne, liefere die Direktion.

Zitierhinweis

An Auguste Caroline Ernestine Freiin von Goldstein. Berlin, 6. Oktober 1807. Dienstag (Regest). In: August Wilhelm Ifflands dramaturgisches und administratives Archiv. Digitale Edition, hg. v. Klaus Gerlach. Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften, Berlin. Version 11 vom 10.02.2021. URL: https://iffland.bbaw.de/v11/A0008847


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