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Regest: Um die Angelegenheit wegen des Geburtstages des Kronprinzen zu klären, habe sich N. an den Obristen v. Koeckeriz gewandt. Jetzt habe ihm der Obrist, der die Meinung des Königs eingeholt habe, geantwortet, dass bei der Jugend des Kronprinzen eine Feier nicht anzusetzen sei. Nicht missfallen würde es jedoch, wenn das Theater mit einigen Worten dartun würde, dass es sich dieses Geburtstages erinnere. Wie lang oder kurz, überlasse N. der erleuchtenden Einsicht I.s.
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