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Regest: Instruktion für den ersten Violinisten Schulze. 1. Bestätigung von S.s Anstellung. 2. S. habe dafür zu sorgen, dass das Orchester sich immer, nicht nur bei der Aufführung von Opern, im Theater einzufinden habe. 3. S. habe die Mitglieder des Orchesters mit Anstand zu behandeln und müsse Vorbild sein. 3. S. habe mit dem Musikdirektor auf die Anwesenheit der Musiker zu achten. 4. S. habe für das Stimmen der Instrumente zu sorgen. Genaue Anweisung, wie das zu erfolgen hat. 6. S. müsse die Stücke, die vor und zwischen Aufzügen gespielt werden, aussuchen, wenn der Musikdirektor das nicht gemacht hat. Dabei ist darauf zu achten, dass die Musikstücke mit dem Inhalt des Schauspiels „analogisch sind“. 7. S. müsse dafür sorgen, dass das Orchester in den Pausen und Zwischenakten Ruhe hält und das Publikum nicht stört. 8. S. habe alle Anordnung der Direktion zu befolgen und müsse dem Regisseur Doebbelin die nötige Achtung erweisen. Die Instruktion ist von Beyer, Ramler und Engel unterzeichnet.

Zitierhinweis

Engel, Johann Jakob ; Ramler, Karl Wilhelm ; Beyer, Johann August Arnold von: Instruktion für den ersten Violinisten Schulze. Berlin, 3. Dezember 1787. Montag (Regest). In: August Wilhelm Ifflands dramaturgisches und administratives Archiv. Digitale Edition, hg. v. Klaus Gerlach. Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften, Berlin. Version 11 vom 10.02.2021. URL: https://iffland.bbaw.de/v11/A0006359


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