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Regest: I. beantworte M.s Schreiben vom 26. März. Als M. das Verlangen geäußert habe, das Theater in Schwerin an Stelle der Madame Doebbelin zu übernehmen, habe er gesagt, dass das der Wunsch des Publikums in Stettin sei. I. habe daraufhin versichert, M. zu unterstützen, wenn eine Anfrage an ihn gemacht würde. Diese Anfrage sei aber ausgeblieben. Sei es so, dass das der Madame Doebbelin bei der Scheidung von ihrem Mann zugesprochene halbe Privileg nicht zur Zufriedenheit des Publikums erfüllt werde, müsse das schriftlich vorgelegt werden. I. habe M. bereits mündlich geäußert, dass M. auf eine Abtretung des Privilegs der Madame Doebbelin wirken müsse. Auch Herr Doebbelin, der geschiedene Mann, müsse einbezogen werden. I. glaube, dass weder Frau noch Herr Doebbelin dem Stettiner Publikum Genüge leisten können. Jedoch müsse eine Erklärung vorliegen. Besser noch sei ein Privatkontrakt mit Madame Doebbelin. Es sei bedauerlich, dass sich ein Schreiben des Präsidenten von Ingersleben an das königliche Direktorium so sehr verzögert habe. I. wolle bei Herrn Bertram anfragen, wie die Sache befördert werden könne. I. lege den Brief des Ministers von Voss an den Herzog von Strelitz wieder bei.

Zitierhinweis

An Hans Heinrich Meyer. Berlin, 1. April 1804. Montag (Regest). In: August Wilhelm Ifflands dramaturgisches und administratives Archiv. Digitale Edition, hg. v. Klaus Gerlach. Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften, Berlin. Version 11 vom 10.02.2021. URL: https://iffland.bbaw.de/v11/A0006046


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