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Regest: Vertrag zwischen der Direktion des Berliner Königlichen Nationaltheaters und dem Fuhrunternehmer Beelitz. Beelitz verpflichtet sich bei einem im Schauspielhaus oder in der näheren Umgebung ausgebrochenem Feuer, Wagen zum Theater zu schicken. Die Wagen sollen an der Charlottenstraße, wo sich das Musikzimmer befindet, und am Eingang zum Konzertsaal halten. Es folgen detaillierte Regelungen zur Bezahlung der anfallenden Fuhren.

Zitierhinweis

Iffland, August Wilhelm: Vertrag zwischen der Direktion des Berliner Königlichen Nationaltheaters und dem Fuhrunternehmer Beelitz. Berlin, 20. Mai 1803. Freitag (Regest). In: August Wilhelm Ifflands dramaturgisches und administratives Archiv. Digitale Edition, hg. v. Klaus Gerlach. Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften, Berlin. Version 11 vom 10.02.2021. URL: https://iffland.bbaw.de/v11/A0005413


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