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Regest: Vertrag zwischen der Direktion des Berliner Königlichen Nationaltheaters und dem Nachtwächter der Taubenstraße Namens Schillings. Der Nachtwächter müsse ab 10 Uhr abends stündlich das Theater umgehen, um nach Licht oder Feuer zu kontrollieren. Im Fall eines Brandes müsse Sch. Rendant Jacobi, Theatermeister Glatz und die Wache sofort informieren.

Zitierhinweis

Iffland, August Wilhelm: Vertrag zwischen der Direktion des Berliner Königlichen Nationaltheaters und dem Nachtwächter Schillings. Berlin, 20. Mai 1803. Freitag (Regest). In: August Wilhelm Ifflands dramaturgisches und administratives Archiv. Digitale Edition, hg. v. Klaus Gerlach. Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften, Berlin. Version 11 vom 10.02.2021. URL: https://iffland.bbaw.de/v11/A0005409


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