Achtung! Bei diesem Dokument handelt es sich um die archivierte Version 11 vom 10.02.2021. Zur aktuellen Version 14 vom 09.05.2023 gelangen Sie hier.

Regest: Doebbelin werde auf seine Bitte an den König, vier Wochen in Charlottenburg Theatervorstellungen geben zu dürfen unter folgenden Bedingungen die Erlaubnis erteilt: 1. dürfe Doebbelin dem Inhalt des Vergleichs mit seiner geschiedenen Ehefrau von 1796 und der im Stettiner Stadtgericht darüber abgegebenen Erklärung nicht zuwiderhandeln. 2. müsse Doebbelin sich das Einverständnis der Berliner Theaterdirektion mit seiner Konzession von 1787 verschaffen.

Zitierhinweis

: Vertragsergänzug der Doebbelinschen Konzession. Berlin, 8. September 1802. Mittwoch (Regest). In: August Wilhelm Ifflands dramaturgisches und administratives Archiv. Digitale Edition, hg. v. Klaus Gerlach. Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften, Berlin. Version 11 vom 10.02.2021. URL: https://iffland.bbaw.de/v11/A0004847


Kanonische URLDieser Link führt stets auf die aktuellste Version dieses Dokuments.

https://iffland.bbaw.de/A0004847

Versionsgeschichte

Dieses Dokument liegt auch in älteren Versionen der digitalen Edition „Ifflands Archiv“ vor. Die Versionen, die eine Änderung gegenüber der jeweiligen Vorgängerversion beinhalten, sind mit hervorgehoben.