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Regest: Die zugebilligten Gratifikationen für das Etatjahr 1801/02 müssen laut Bestimmung am Ende ausgezahlt werden. Da die Kasse zur Zeit kein Geld übrig habe, könne keine Ausnahme gemacht werden.

Zitierhinweis

An Johann Christian Franz. Berlin, 19. August 1801. Mittwoch (Regest). In: August Wilhelm Ifflands dramaturgisches und administratives Archiv. Digitale Edition, hg. v. Klaus Gerlach. Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften, Berlin. Version 11 vom 10.02.2021. URL: https://iffland.bbaw.de/v11/A0003718


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