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Regest: V. möge I.s Anerbieten nicht als „Taxation“ seines Kunstsinns sehen, sonder als guten Willen eines Verwalters, der von der Oberrechnungskammer und von anderen Kräften beschränkt werde.

Zitierhinweis

An Georg Joseph Vogler. Berlin, 25. Juli 1800. Freitag (Regest). In: August Wilhelm Ifflands dramaturgisches und administratives Archiv. Digitale Edition, hg. v. Klaus Gerlach. Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften, Berlin. Version 11 vom 10.02.2021. URL: https://iffland.bbaw.de/v11/A0003430


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