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Regest: Die Direktion mische sich nicht in A.s Eheverhältnisse. Niemand habe gegen ihn geklagt und er könne seine Stelle nicht verlieren, so lange die Direktion mit A.s Betragen zufrieden ist.

Zitierhinweis

An Joachim Friedrich Alborn, 29. März 1799. Freitag (Regest). In: August Wilhelm Ifflands dramaturgisches und administratives Archiv. Digitale Edition, hg. v. Klaus Gerlach. Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften, Berlin. Version 11 vom 10.02.2021. URL: https://iffland.bbaw.de/v11/A0003101


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