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Regest: Trotz der „Nicht-Aufkündigung“ des Berliner Kontrakts durch den Schauspieler Beschort und der „Gegenrede seiner Gattin“ seien die Frankfurter Ansprüche gerecht. Man würde es der Frankfurter Bühne nicht verargen können, wenn sie auf Einhaltung des Vertrages bestehe. Das Frankfurter Theater erleide einen Verlust, da Beschorts Ruf als Künstler und als moralischer Mensch groß sei. Man wolle aber aus Schonung für Beschort nachgeben, auch weil der König ihn gern spielen sehe, vor allem aber wegen des in Aussicht gestellten „freundschaftlichen Einverständnisses“ zwischen beiden Bühnen. So würden in Zukunft Zwischenfälle dieser Art verhindert. Der ehemals Frankfurter Sänger Hübsch würde dann in Berlin keine Anstellung gefunden haben.
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