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Regest: L. sei gestern bei Unzelmann gewesen und habe ihm gesagt, dass bei der morgigen Ankündigung, wie gewöhnlich, nur das Stück, nämlich Dienstpflicht, angekündigt werde und dass die Vertragsverlängerung vollzogen werde, sobald seine Frau zurückgekehrt sei. Unzelmann habe erwidert, dass er das Theater nicht eher betrete, bis der neue Kontrakt unterschrieben sei, und dass die Ankündigung nach der von ihm verlangten Weise geschehen müsse.
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