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Regest: Kontrakt zwischen dem Königlichen Nationaltheater und dem Schauspieler Ellmenreich. E. mache sich verbindlich, alle ihm zugewiesenen ersten oder andere bedeutende Rollen in Opern anzunehmen. In Singspielen, wo E. keine Rolle übernehme, müsse er, wie alle Mitglieder, im Chor singen. E. verpflichte sich, ohne Wissen und Zustimmung der Direktion nicht in öffentlichen oder privaten Konzerten aufzutreten. Es folgen weitere Verbindlichkeiten in Bezug auf Proben und Einhaltung der Theatergesetze. E. erhalte eine Gage von 18 Talern wöchentlich. Der Vertrag läuft von Ostern 1795 bis Ostern 1797.

Zitierhinweis

: Vertrag des Berliner Königlichen Nationaltheaters mit dem Schauspieler Ellmenreich. Berlin, 26. März 1795. Donnerstag (Regest). In: August Wilhelm Ifflands dramaturgisches und administratives Archiv. Digitale Edition, hg. v. Klaus Gerlach. Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften, Berlin. Version 10 vom 28.08.2020. URL: https://iffland.bbaw.de/v10/A0007061


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