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Regest: FW II. bestätige die unter dem Datum vom 17. Juni gemachten Vorschläge zur Einrichtung eines Pensionsfonds. Das eingezahlte Geld könne von keinem Mitglied, wenn es das Theater früher verlassen sollte, zurückgefordert werden. Die Fragen, wer pensionsfähig sei und wie hoch die Pension ausfalle, beantwortet allein die Direktion. Da die Einrichtung des Pensionsfonds von der Absicht bestimmt worden sei, Talent, Fleiß und gute Aufführung unter den Schauspielern und anderen Mitgliedern des Theaters zu fördern, so hoffe FW II., dass die Direktion diese Absicht nie aus den Augen verliere.

Zitierhinweis

Von Friedrich Wilhelm II. an die Generaldirektion. Berlin, 19. Juni 1795. Freitag (Regest). In: August Wilhelm Ifflands dramaturgisches und administratives Archiv. Digitale Edition, hg. v. Klaus Gerlach. Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften, Berlin. Version 10 vom 28.08.2020. URL: https://iffland.bbaw.de/v10/A0006886


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