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Regest: Die Direktion wolle das Verhältnis zwischen den Musikdirektoren Wessely und Weber endgültig klären: Weber könne nicht alle neuen Opern aufführen. Sobald Herr Weber 18 neue Opern aufgeführt hat, solle Wessely jede zweite der neu aufzuführenden Opern dirigieren.

Zitierhinweis

Von der Generaldirektion an Weber und Wessely. Berlin, 6. November 1794. Donnerstag (Regest). In: August Wilhelm Ifflands dramaturgisches und administratives Archiv. Digitale Edition, hg. v. Klaus Gerlach. Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften, Berlin. Version 10 vom 28.08.2020. URL: https://iffland.bbaw.de/v10/A0006397


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