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Regest: G. teilt I. die Trennung der Partner in der Handlung Gayl & Hedler mit; er werde das Geschäft „für meine alleinige Rechnung und Obligo“ weiterführen, empfiehlt sich „in Musikalien für Gesang und alle Instrumente, in Guitarren zu allen Preißen, italienischen Violin- und Guitarre-Saiten“ und sichert billige Preise und schnellste Abwicklung des Geschäfts zu. Er erklärt außerdem, dass er die von seinem Vater fabrizierte Kupferdruckschwärze weiter herstellen werde und dass alle Lose für die erlaubten Klassenlotterien bei ihm zu haben seien, wofür er die strengste Diskretion zusichere. Darüber hinaus empfiehlt er sich als Spediteur.

Zitierhinweis

Von Johann Conrad Gayl. Frankfurt a. M., 1. Dezember 1811. Sonntag (Regest). Bearb. v. Markus Bernauer. In: August Wilhelm Ifflands dramaturgisches und administratives Archiv. Digitale Edition, hg. v. Klaus Gerlach. Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften, Berlin. Version 10 vom 28.08.2020. URL: https://iffland.bbaw.de/v10/A0004661


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